AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma AFH Australian Fashion House GmbH

1. Allgemeines

1.1 Für unsere Lieferungen an unsere deutschen gewerblichen Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, dies auch dann, wenn wir einzelne Aufträge nicht gesondert bestätigen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nicht, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt, oder es ist nachstehend abweichend geregelt.

1.2 Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Bestellungen gelten erst mit einer unsererseits erteilten schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen, in jedem Fall jedoch bei unsererseits erfolgter Lieferung der bestellten Waren.

1.3 Besteht zwischen dem Besteller und uns eine schriftliche individualvertragliche Vereinbarung (insbesondere ein Partnervertrag oder eine Zentralregulierungsvereinbarung mit einem Verband, dem der Besteller angehört), gehen die Bestimmungen eines derartigen Vertrages den Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen vor, soweit sie mit ihnen im Widerspruch stehen.

1.4 Seitens des Bestellers sind im Rahmen der jeweils laufenden Verkaufssaison unsere mit ihm spezifisch vereinbarten Bedingungen für Vor-und Nachorderaufträge einzuhalten. 

1.5 Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu. Elektronische Rechnungen werden ihm als pdf-Datei per E-Mail zugesandt.

2. Preise, Zahlungsverzug, Aufrechnung

2.1 Unsere Preise sind freibleibend. Preisberichtigungen bleiben insbesondere im Fall der Erhöhung der der Kalkulation zugrundeliegenden Kosten (z. B. Materialkosten, Löhne, inflationsbedingte Steigerungen etc.) vorbehalten. Dies gilt auch im Fall von Irrtümern unsererseits. Falls nicht in unserer Auftragsbestätigung oder auf individueller Basis anderweitige Absprachen getroffen wurden, verstehen sich unsere Preise auf der Basis der im unsererseits bestätigten Lieferzeitraum gültigen Listenpreise ab Werk oder Lager ausschließlich Verpackung und Frachtkosten, jedoch zuzüglich eventueller anfallender Mehrwertsteuer (Incoterms Edition 2010). Ersatzteillieferungen und Rücksendung reparierter Ware erfolgen, soweit diese nicht von unserer Sachmängelhaftung umfasst sind, gegen Erhebung einer angemessenen Versand- und Verpackungskostenpauschale zuzüglich zu der Vergütung der von uns in diesem Zusammenhang erbrachten Leistung.

2.2  Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang räumen wir dem Besteller ein Skonto von 2% ein, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum hat die Zahlung des Bestellers netto Kasse zu erfolgen. Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen zu Lasten des Bestellers entgegengenommen. Gewährte Nachlässe stehen unter dem Vorbehalt vollständiger korrekter Auftragsabnahme und fristgerechter Bezahlung. Bei Retoursendungen erfolgt unsererseits eine Rückbelastung von bereits gewährten Rabatten.

2.3 Nimmt der Besteller am SEPA Lastschriftverfahren teil, erfolgt der Versand des Zahlungs-Avisos 3 Kalendertage vor Fälligkeit der jeweiligen Lastschrift.

2.4 Bei Zahlungsverzug des Bestellers nach erfolgter fruchtloser dritter schriftlicher Mahnung unsererseits sind wir unabhängig von sonstigen Rechten, die uns in diesem Fall zustehen mögen, (insbesondere bezogen auf die Geltendmachung von Schadensersatz) berechtigt,

2.5.1 sämtliche offenen Zahlungsziele zu widerrufen, die Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller sofort fällig und zahlbar zu stellen und zusätzliche Sicherheiten, wie etwa die Stellung ein. Wir sind berechtigt, die Lieferung bereits bestätigter Aufträge bis zum Ausgleich der überfälligen Forderung auszusetzen. Dies gilt unabhängig von weiteren uns in diesem Fall zustehenden Rechten, wie etwa unsere Forderung auf Stellung einer schriftlichen, unbefristeten, unbedingten, unwiderruflichen und selbstschuldnerischen Bankbürgschaft seitens des Bestellers und/oder die Geltendmachung von Verzugszinsen in gesetzlich festgelegter Höhe, sowie die Forderung von Schadensersatz, sofern uns durch den Zahlungsverzug des Bestellers weitere oder höhere Schäden entstanden sind;

2.5.2 die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen solange auszusetzen, bis vollständige Zahlung entsprechend den Bedingungen der jeweiligen Bestellung(en) erfolgt ist;

2.5.3 Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8 % über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank ab dem Datum der Fälligkeit der entsprechenden Zahlung für jeden Tag des Verzugs zu beanspruchen, bis die entsprechende Zahlung erfolgt ist, gleichgültig ob diese auf Grund der Erwirkung eines gerichtlichen Titels oder ohne diesen geschieht;

2.5.4 die Geschäftsbeziehung mit dem Besteller nach Ablauf eines Zeitraums von 14 Kalendertagen nach entsprechender schriftlicher Benachrichtigung des Bestellers durch uns mit sofortiger Wirkung zu beenden.

2.6 Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehalt von Zahlungen seitens des Bestellers ist nur dann zulässig, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. 

3. Lieferung, Lieferhindernisse, Vertragsänderungen

3.1 Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ergänzend gelten die lncoterms der Internationalen Handelskammer/Paris in ihrer jeweiligen Fassung. Die Ware gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn sie den für Endverbraucher geltenden Produktbeschreibungen entspricht. Dies gilt auch bei nur geringfügigen oder handelsüblichen Abweichungen in der Qualität, der Maße, Farbe, des Gewichts und dergleichen, sofern diese Abweichungen nicht den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware wesentlich beeinträchtigen. Sonstige Veränderungen an den von uns gelieferten Waren bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit diese durch technische Entwicklungen bedingt sind, oder technische Verbesserungen repräsentieren. Lieferungen erfolgen ab einem Netto-Auftragswert von EURO € 600,00, frei Haus.

3.2 Liefertermine oder Lieferfristen gelten stets als unverbindlich und angenähert, außer im Fall ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen von Fix-Lieferterminen. In jedem Fall beginnt der Lauf einer Lieferzeit erst dann, wenn sämtliche mit der Lieferung zusammenhängende technische und sonstige Fragen geklärt sind. Nachbestellungen gelten als Neuauftrag. Bei aus Bonitätsgründen gesperrten Aufträgen werden die bestätigten Liefertermine ungültig, nach Aufhebung der Sperre gelten jeweils neue von uns schriftlich zu bestätigende Liefertermine.

3.3. Wir sind jederzeit berechtigt, Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen vorzunehmen.

3.4 Ereignisse höherer Gewalt, öffentlich-rechtliche Beschränkungen sowie Streik und Aussperrung verlängern nach unserer Wahl entweder die vereinbarten Lieferfristen oder berechtigen uns von dem konkreten Liefervertrag zurückzutreten. In diesen Fällen ist die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verzug durch den Besteller ausgeschlossen. Gleiches gilt bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten, soweit diese nicht von uns zu vertreten ist. Bei vereinbarten Fix-Lieferterminen ist der Besteller in diesen vorgenannten Fällen lediglich berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

3.5 Kommt der Besteller ganz oder teilweise in Verzug der Annahme oder mit sonstigen Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich eventuell anfallender weiterer Mehraufwendungen in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung je angefangenen Monat, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung ersetzt zu verlangen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Mehraufwendungskosten bleibt uns und dem Besteller unbenommen. Weitergehende Ansprüche aufgrund von Annahmeverzug bleiben unberührt. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht in diesen Fällen unmittelbar auf den Besteller über.

3.6 Wir behalten uns vor, für den Versand unserer Waren einen Spediteur/Paket-Versender unserer Wahl zu beauftragen, die Versendung erfolgt dann auf unsere Kosten , aber auf Gefahr des Bestellers. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportri­siken versichert.

3.7 Sind wir mit unserer Lieferung in Verzug, hat der Besteller auf unser Verlangen innerhalb einer ange­messenen Frist zu erklären, ob er auf der Lieferung besteht oder seine sonstigen gesetzlichen Rechte gel­tend macht. Von der getätigten Bestellung kann der Besteller bei Verzögerung der Lieferung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

3.8 Für Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung gilt die Regelung der nachstehenden Ziffer 6.

 4. Gewährleistung, Mängelrügen; Retouren

4.1 Die Gewährleistung für unsere Produkte beschränkt sich ausdrücklich auf die Reparatur oder deren Ersatz, sofern diese nicht fehlschlagen. In diesem Fall hat der Besteller das Recht, entweder von der betreffenden Liefervereinbarung zurückzutreten, oder den für die mängelbehafteten Produkte gezahlten Kaufpreis entsprechend zu reduzieren. Diese Gewährleistung gilt nur dann, wenn die Produkte gemäß den von uns gegebenen Hinweisen für deren Nutzung, Lagerung und Wartung behandelt worden. Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen, sowie offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Erhalt der Ware und vor Weitergabe an Dritte schriftlich zu rügen. Sind bereits bei Lieferung äußerlich erkennbare Schäden an der Verpackung der Ware oder an dieser selbst sichtbar, ist die betreffende Lieferung auf Vollständigkeit und beschädigte Ware im Beisein des Fahrers zu überprüfen und dem Frachtführer der Schaden auf der Empfangsbestätigung schriftlich anzuzeigen (sowie die beschädigte Ware zu fotografieren und andere Beweise sicherzustellen, um spätere Rechtsverluste zu vermeiden. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Besteller gleichfalls innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Gewährleistung unsererseits für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht.

4.2 Unabhängig von der vorstehenden Verpflichtung, wird für von uns zu vertretenden nicht nur unwesentlichen  Mängeln längstens ein (1) Jahr nach Ablieferung an den kaufmännischen Besteller Gewähr geleistet.

4.3 Der Besteller hat die Produkte, deren Mangelhaftigkeit er behauptet, in seinen Räumen aufzubewahren, sofern wir nicht deren Rücksendung von ihm schriftlich beanspruchen. Wir treffen dann mit dem Besteller die erforderlichen Absprachen, um eine Untersuchung dieser Ware zu ermöglichen. Stellt sich dann heraus, dass die Mängelrügen berechtigt sind, haben wir die Wahl, dem Besteller entweder eine Gutschrift in Höhe des jeweils fakturierten Nettopreises der schadhaften Ware zu erteilen, oder ihm stattdessen eine mangelfreie, gleichwertige Ware zu liefern. Das Eigentum an der mangelhaften Ware geht nach Übersendung der mangelfreien Ware an den Besteller auf uns über. Sollte ein Artikel nicht länger verfügbar sein, wird er durch einen anderen Artikel ersetzt, der dem nicht mehr verfügbaren Produkt möglichst nahe kommt. Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte des Bestellers etwa auf der Basis der Vorschriften über den Unternehmerregress nach § 478 BGB bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

 4.4 Für eine etwaige Haftung unsererseits auf Schadensersatz gilt die Regelung der nachstehenden Ziffer 6. Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, sind wir be­rechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Be­steller weist nach, dass ihn kein Verschulden hin­sichtlich der unberechtigten Mängelrüge trifft.

4.5 Rücksendungen des Bestellers außerhalb der Mängelgewährleistung müssen unsererseits schriftlich vorab ausdrücklich genehmigt werden. Hierfür erhält der Besteller von uns eine spezielle Rücksendungsnummer, die sichtbar auf die Außenverpackung der betreffenden Sendung aufgebracht werden muss. Ohne diese Nummer werden Rücksendungen von uns nicht akzeptiert. Wir behalten uns in diesen Fällen vor, vom berechneten Preis eine pauschale Bearbeitungsgebühr von €5,00 zzgl. MwSt. bei Artikeln unter einen Warenwert von €25,00 in Abzug zu bringen. Bei Artikeln über einen Warenwert von €25,00  werden pauschal 20 % des Warenwertes bei der Gutschrift in Abzug gebracht. Generell wird nur solche Ware von uns zurückgenommen, die innerhalb der letzten 3 Monate gerechnet ab Rechnungsdatum von uns seitens des Bestellers bezogen wurde. Waren, die nicht in unserer aktuell gültigen Preisliste enthalten sind, bzw. deren Aufmachung verändert wurde, sind generell vom Umtausch, bzw. eine Gutschrift ausgeschlossen. Dies gilt auch für Artikel, die seitens des Bestellers bereits preisausgezeichnet, oder beschädigt sind.

4.6 Für Rechtsmängel gelten die Be­stimmungen dieser Ziffer 4 entsprechend.

5. Eigentumsvorbehalt und andere Sicherungsrechte

5.1 Wir behalten uns ausdrücklich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen aus der konkreten Bestellung, bzw. bei laufender Geschäftsbedingung sämtlicher offenstehender Forderungen vor.

5.2 Der Besteller ist berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt bereits jetzt an uns sämtliche Forderungen gegenüber seinen Kunden und/oder sonstigen Dritten in Höhe des ihm in Rechnung gestellten Kaufpreises zuzüglich Nebenkosten und eventueller Zinsen ab. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.

5.3 Sämtliche Verfügungen über die Vorbehaltsware, die unsere Rechte beeinträchtigen, wie etwa Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder Abtretungen sind unzulässig. Drohende Eingriffe oder Verfügungen Dritter sind uns seitens des Bestellers auf dem schnellstmöglichen Weg (per Telefax etc.) mitzuteilen.

5.4 Soweit nicht abweichend mit uns ausdrücklich vereinbart, ist der Besteller zur Sicherung unserer Rechte bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder sonstigen Verfügungen hierüber verpflichtet, die bestehenden Eigentumsverhältnisse an dieser Ware Dritten gegenüber offenzulegen. Bei abgetretenen Forderungen bleibt der Besteller bis auf unseren Widerruf hin zum Forderungseinzug berechtigt und verpflichtet. Insbesondere im Falle einer uns bekannt gewordenen Vermögensverschlechterung seitens des Bestellers sind wir berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen.

5.5 Der Besteller stimmt ausdrücklich zu, dass falls eine Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte droht, wir berechtigt sind, die Vorbehaltsware abzuholen oder anderweitig sicherzustellen, wobei diese Sicherstellung keine verbotene Eigenmacht darstellt. Wir sind zu diesem Zweck berechtigt, sämtliche Lager- und Geschäftsräume des Bestellers zu betreten, soweit dies zur Durchsetzung unserer Rechte erforderlich ist. Der Besteller verpflichtet sich insoweit zur uneingeschränkten Mitwirkung.

5.6 Wir verpflichten uns, bestehende Sicherheiten dann auf Verlangen des Bestellers freizugeben, falls deren Wert die zu sichernde Forderung um 20% übersteigt. Bei laufender Geschäftsbeziehung gilt der vorgenannte Prozentsatz bezogen auf sämtliche gegen den Besteller bestehenden Forderungen.

 6. Haftungsbeschränkungen

6.1 Bei Pflichtverletzungen unsererseits beschränkt sich unsere Haftung – wie auch die unserer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter – auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, sofern nicht Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben ist oder wir aufgrund der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie haften. Zudem haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

6.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer weitergehenden gesetzlich zwingenden Haftung, etwa auf der Basis des deutschen Produkthaftungsgesetzes, sowie bei uns zurechenbaren Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit des Bestellers einschließlich seiner Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

6.3 Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit des Bestellers.

6.4 Jegliche weitergehende Haftung unsererseits als sie in dieser Ziffer 6 vorgesehen ist, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Scha­densersatzansprüche aus Verschulden bei Vertrags­schluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sach­schäden gemäß § 823 BGB. 

7. Geistige Schutzrechte

7.1  Der Besteller erkennt das geistige Eigentum, bzw. unsere exklusiven Nutzungsrechte an den von uns verwendeten Schutzrechten (hierin eingeschlossen sind Marken-, Geschmacks- und Gebrauchsmuster-, Patente, Urheberrechte, etc.) ausdrücklich an und wird keinerlei Aktivitäten entfalten, die diese Schutzrechte negativ beeinträchtigen könnten.